Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die eigens von einem beeidigten/ermächtigten/öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt und mit dessen Unterschrift und Siegel versehen wurde. Nur eine solche beglaubigte Übersetzung darf bei Ämtern und Behörden vorgelegt werden – fehlt eines der genannten Merkmale, kann es sein, dass sie nicht anerkannt wird. Die Beispiele, bei denen für ein Dokument eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, sind zahlreich: Zeugnisse, Diplome, Meldebescheinigungen, Geburtsurkunden, Kaufverträge und vieles mehr. Das Amt oder die Behörde, bei der das Dokument vorgelegt muss, informiert ihre Klienten normalerweise direkt darüber, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird.
Kann ich das Originaldokument beim Übersetzer beglaubigen lassen?
Nein. Als Übersetzer beglaubige ich einzig und allein von mir angefertigte Übersetzungen, die ich auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft habe.
Zur Beglaubigung von Originaldokumenten wenden Sie sich an die jeweilige ausstellende Stelle.
Wann benötige ich eine Apostille und wo bekomme ich diese?
Die sogenannte Haager Apostille, der Einfachheit halber hier im Folgenden einfach als Apostille bezeichnet, ist eine Überbeglaubigung im internationalen Urkundenverkehr. Wenn Ihr Dokument auf Deutsch verfasst ist und sie die Übersetzung für das Ausland brauchen, benötigen Sie meistens eine Apostille.
Ich selbst kann keine Apostillen ausstellen. Falls Sie eine Apostille für eine von mir beglaubigte Übersetzung benötigen, ist Ihre Anlaufstelle dafür das Landgericht Augsburg.
Für den umgekehrten Fall, in dem ich ein spanisches Dokument für die Vorlage bei Behörden im Bundesgebiet ins Deutsche übersetze, bitte ich Sie, vorher genau zu prüfen, ob Ihr Dokument eine Apostille benötigt und diese bereits enthält. Nur dann ist es sinnvoll, mit der Übersetzung zu beginnen.
Warum biete ich für Englisch keine beglaubigten Übersetzungen an?
Wie bereits oben beschrieben, dürfen beglaubigte Übersetzungen nur von Übersetzern angefertigt werden, die eigens für die zu übersetzende Sprachkombination vor Gericht beeidigt wurden. Da ich nur für die Sprachkombination Spanisch - Deutsch beeidigt bin, darf ich für die Kombination Englisch - Deutsch keine beglaubigten Übersetzungen anbieten. Sollten Sie einen beeidigten Übersetzer für Englisch - Deutsch benötigen, vermittle ich Sie gerne an einen passenden Kollegen – durch mein großes Netzwerk kann ich Ihnen Zeit und Mühe bei der Suche sparen.
Wie lange dauert die Anfertigung einer Übersetzung?
Das hängt zum einen vom jeweiligen Auftrag und dessen Umfang ab, zum anderen von meiner aktuellen Auslastung. Daher kann ich keine pauschale Auskunft darüber geben, wie lange die Anfertigung einer Übersetzung dauert – der schnellste Weg, das herauszufinden, besteht darin, mir eine E-Mail an info@neuhaus-translation.com zu schicken und im besten Fall direkt die zu übersetzenden Dokumente als Scan daran anzuhängen. Auf diese Weise kann ich mir direkt ein Bild vom Umfang des Auftrags machen und melde mich anschließend auf schnellstem Weg bei Ihnen mit einem Kostenvoranschlag sowie einer Einschätzung, bis wann ich die Übersetzung anfertigen kann.
Ist ein ermächtigter Übersetzer dasselbe wie ein beeidigter oder öffentlich bestellter Übersetzer?
Die kurze Antwort lautet: ja. Die Formulierungen "beeidigt", vereidigt", "ermächtigt" oder "öffentlich bestellt" variieren von Bundesland zu Bundesland, meinen jedoch immer alle dasselbe.
Kann ich zu übersetzende Dokumente persönlich vorbeibringen?
Grundsätzlich können Sie bei mir alle zu übersetzenden Dokumente nach telefonischer Terminabsprache immer auch persönlich vorbeibringen, wenn das angenehmer für Sie ist und die Entfernung nicht zu groß. Komfortabler ist es für Sie allerdings, mir die Dokumente einfach als Scan per E-Mail zu schicken.
Beglaubigen Sie auch bereits angefertigte Übersetzungen?
Nein. Als beeidigte Übersetzerin beglaubige ich nur von mir selbst angefertigte Übersetzungen, die ich dementsprechend auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft habe.
Beglaubigungen bereits existierender Dokumente erhalten Sie bei den jeweiligen ausstellenden Stellen oder Behörden wie Stadtverwaltungen, Standesämtern, Notaren, Universitäten etc.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
Eine von mir angefertigte beglaubigte Übersetzung erhalten Sie in folgender Form: Die Überschrift lautet stets "Beglaubigte Übersetzung aus dem Spanischen". Anschließend folgt die Übersetzung des Dokuments. Dabei achte ich darauf, die Formatierung des Originals so getreu wie möglich nachzubilden – je nach Dokument ist dies manchmal leicht, mal weniger leicht machbar. Umfasst die Übersetzung mehrere Seiten, so sind diese nummeriert. Als Abschluss folgt ein Blatt mit dem Beglaubigungsvermerk, meiner Unterschrift und meinem Stempel. Die beglaubigte Übersetzung wird schließlich noch mit einer Kopie des Originals zusammengeheftet. Um gegen eine Fälschung abgesichert zu sein, stemple ich zum einen zusätzlich jede Seite der Übersetzung nochmals einzeln, zum anderen werden die Seiten an der linken oberen Ecke getackert, umgeklappt und nochmals gestempelt. Ebenfalls hänge ich der Übersichtlichkeit halber an jede Übersetzung am Ende noch eine Kopie des Originals an.
Benötigen Sie zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen Originaldokumente?
Nein, es werden auch Kopien akzeptiert. Wenn die Möglichkeit besteht, kann es jedoch ratsam sein, das Original zu beschaffen, da Dinge wie Siegel, Unterschriften etc. im Original oft besser lesbar sind.
Grundsätzlich können Sie mir die Dokumente, egal ob es sich um Originale oder Kopien handelt, bequem als Scan per E-mail zukommen lassen. Nur selten muss das Original dem Übersetzer noch in Papierform vorgelegt werden, in diesem Fall können Sie es entweder per Post senden oder persönlich vorbeibringen - am besten informieren Sie sich genau vorher genau bei der Behörde, bei der Sie die Übersetzung vorlegen müssen.
Werden die von Ihnen angefertigten beglaubigten Übersetzungen auch im Ausland anerkannt?
Für das EU-Ausland lautet die Antwort darauf: ja. Für das Nicht-EU-Ausland lässt sich das leider nicht pauschal beantworten. Dies muss die jeweilige Behörde im Einzelfall entscheiden, es empfiehlt sich also, dies anzufragen, bevor die Übersetzung in Auftrag gegeben wird. Oft wird in diesem Fall zusätzlich eine Apostille verlangt. Mehr dazu finden Sie unter dem Punkt Wann benötige ich eine Apostille und wo bekomme ich diese.
Werden die von Ihnen angefertigten beglaubigten Übersetzungen auch in anderen Bundesländern anerkannt?
Ja, die von mir angefertigten und beglaubigten Übersetzungen werden bei Behörden und Ämtern im gesamten Bundesgebiet anerkannt.
Wie läuft die Auftragsabwicklung ab, wenn ich eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag gebe?
Die Auftragsabwicklung lässt sich in folgende fünf Schritte einteilen:
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Eine Fachübersetzung unterscheidet sich von einer beglaubigten Übersetzung darin, dass sie keinen Beglaubigungsvermerk und keinen Stempel erhält und sich somit nicht zur Vorlage bei Ämtern und Behörden eignet. Fachübersetzungen können zum Beispiel Übersetzungen von Broschüren, internen Firmendokumenten, Prospekten oder Websites sein. Solange eine Übersetzung keiner Behörde vorgelegt werden muss, ist ein Beglaubigungsvermerk überflüssig und Sie können sich die Kosten für die Beglaubigungsgebühr sparen.
Was ist der Unterschied zwischen Simultan- und Konsekutivdolmetschen?
Simultandolmetschen ist die Art Dolmetschen, die den meisten Menschen bekannt ist: Einer redet, der Dolmetscher hört zu und übersetzt unmittelbar und in Echtzeit mündlich das Gesagte in die andere Sprache. Er muss also gleichzeitig sprechen und zuhören. Diese Art des Dolmetschens kommt hauptsächlich in großen Konferenzen zum Einsatz, wo die Dolmetscher in Kabinen sitzen und mit Headsets ausgestattet sind. Da das gleichzeitige Hören und Sprechen eine unglaubliche hohe Konzentration erfordert, sind auch meistens direkt zwei Simultandolmetscher für eine Person abgestellt – so können sie sich abwechseln, damit die Belastung nicht zu hoch wird und eine saubere Verdolmetschung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist.
Die andere, weniger bekannte, aber für Privatpersonen weitaus häufiger eingesetzte Art des Dolmetschens ist das Konsekutivdolmetschen. Hier hört der Dolmetscher zunächst zu, und übersetzt das Gesagte anschließend mündlich. Je nach Länge des zuvor Gesagten kann der Dolmetscher sich mit einer speziellen Notizentechnik, die an eine Art Stenographie erinnert, Notizen machen, ansonsten reicht die Gedächtnisleistung aus. Für Verhandlungen, Vorträge und andere Zwecke, bei denen nicht mehr als 10 Personen involviert sind, ist diese Methode oft die sinnvollere. Wenn Sie mich als Dolmetscherin engagieren, passe ich meine Art zu dolmetschen an Ihren Termin an, jedoch läuft es aufgrund der Übersichtlichkeit meist auf das Konsekutivdolmetschen hinaus. Auf diese Art können unmittelbar Rückfragen gestellt werden, und es wird ein flüssiger Gesprächsablauf ermöglicht.
Welchen Dolmetscher benötige ich für meine Veranstaltung?
Die Faustregel dazu lautet: Wenn Sie ein größeres Event oder eine Konferenz planen, bei der ein straffer Ablauf im Vordergrund steht, sind Sie wahrscheinlich mit einem Simultandolmetscher am besten beraten. Geht es dagegen um einen Termin mit weniger als 10 Personen, in dem das Gespräch im Vordergrund steht und auch Fragen und Austausch geplant sind, ist ein Konsekutivdolmetscher das Mittel der Wahl. Wenn Sie unsicher sind, was für Sie die beste Lösung ist, kommen Sie gerne auf mich zu – ich helfe Ihnen dabei, die für Sie richtige Dienstleistung auszuwählen.
Welche Informationen benötigt der Dolmetscher vor dem Auftrag?
Hier gilt ganz klar: Mehr ist mehr. Liefern Sie Ihrem Dolmetscher idealerweise vorab so viele Informationen zu dem Termin, wie nur möglich. Welche Themen werden besprochen, gibt es bereits Dokumente, die man im Voraus einsehen kann, welche Personen werden dabei sein, gibt es Namen, die man sich einprägen sollte? Selbstverständlich gibt es auch Termine, bei denen der Auftraggeber im Voraus selbst nicht weiß, was auf Ihn zukommt, und daher keine Informationen liefern kann – dann ist das auch in Ordnung. Um jedoch ein flüssiges Gespräch zu ermöglichen, ist es immer sinnvoll, die Informationen, die zur Verfügung stehen, dem Dolmetscher in jedem Fall zukommen zu lassen. Auf diese Art kann er oder sie sich optimal vorbereiten und eingebettet in den Kontext für einen stolperfreien Ablauf sorgen.
Wie läuft ein Termin in Begleitung eines Dolmetschers ab?
Das hängt selbstverständlich immer von den jeweiligen Terminen ab, die sehr unterschiedlich sind. Meine Aufgabe als Dolmetscher ist es, mich möglichst "nahtlos" in Ihren Termin einzufügen, um sicherzustellen, dass die Kommunikation problemlos abläuft und die Sprachbarriere im besten Fall gegenstandslos wird. Grundsätzlich ist jeder Termin individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und ich freue mich darauf, sie optimal Ihren Ansprüchen entsprechend zu unterstützen.
Wie setzen sich die Preise zusammen?
Genau wie der zeitliche Ablauf lassen sich auch die Kosten für eine Übersetzung oder einen Dolmetscheinsatz nicht pauschal benennen. Bei der Übersetzung spielen Faktoren wie Formatierungsaufwand, Leserlichkeit (bei schlechten Scans oder sehr alten Dokumenten), Rechercheaufwand und natürlich der Umfang eine Rolle. Bei beglaubigten Übersetzungen fällt zusätzlich eine Beglaubigungsgebühr von 20 € pro Dokument an. Bei den Dolmetscheinsätzen dagegen ergibt sich der Preis aus einem Stundenhonorar und den Anfahrtskosten. Um einen detaillierten Kostenvoranschlag für Ihre individuelle Anfrage zu erhalten, sprechen Sie mich gerne an.
Wie wird die Vertraulichkeit meiner Daten gewährleistet?
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin unterliege ich der Schweigepflicht und bin gemäß Art. 10 Dolmetschergesetz – DolmG verpflichtet, Ihre Daten vertraulich und mit größter Sorgfalt zu behandeln. Andernfalls mache ich mich strafbar. Gerne kann zusätzlich auf Wunsch eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben werden.
©2024 Lisa Neuhaus. Alle Rechte vorbehalten.
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